Was ist Mediation?

„Ich kann nur mit dir, nicht gegen dich, du nur mit mir, nicht gegen mich zu dem kommen, was du für dich und ich für mich und wir alle für uns erreichen wollen“ (Joseph Duss-von Werdt 2008)

 

Mit diesen Worten wird der Prozess einer Konfliktvermittlung beschrieben, der von einem Dissens gegensätzlicher Standpunkte und unverträglicher Wirklichkeiten zu einem Konsens und einer gemeinsamen Wirklichkeit führt, die die Parteien wieder entscheidungs- und handlungsfähig macht.

Erforderlich hierfür ist die Schaffung eines gemeinsamen Dialog-Raums und eine Form der Kommunikation zwischen den Konfliktparteien, die Unterschiede zulässt, gegenseitiges Verstehen vermittelt und statt eines „Entweder-oder“ ein „Sowohl-als auch“ einschließt.

Mediation ist gemäß dem Mediationsgesetz vom 21.07.2012 "„… ein vertrauliches und strukturiertes Verfahren, bei dem Parteien mithilfe eines oder mehrerer Mediatoren freiwillig und eigenverantwortlich eine einvernehmliche Beilegung ihres Konfliktes anstreben.“ (§1 MediationsG)

Hierbei ist die Mediatorin/der Mediator eine unabhängige und neutrale Person ohne Entscheidungsbefugnis, die die Parteien durch die Mediation führt und gewährleistet, dass jede Seite in angemessener Weise mit ihren Anliegen und Bedürfnissen berücksichtigt wird.

Wichtige Grundregeln und Prinzipien müssen beachtet und eingehalten werden, um einen sicheren Rahmen für die Mediation zu schaffen. Zu diesen zählen:

  • Freiwilligkeit der Teilnahme
  • Vertraulichkeit und Datenschutz
  • Eigenverantwortlichkeit und Autonomie
  • Offenlegung aller entscheidungsrelevanten Informationen
  • Allparteilichkeit der Mediatorin/des Mediators
  • Rechtliche Informiertheit
  • Ergebnisoffenheit

Der Ablauf einer Mediation ist in klar strukturierte Phasen gegliedert, die für jedes Konfliktthema durchlaufen werden.

Phase 1: Hier erfolgen die Kontaktaufnahme und das Arbeitsbündnis. Das Mediationsverfahren wird erläutert und es werden die Hoffnungen der MediandInnen an die Mediation erfragt.

Phase 2: Die Konfliktthemen werden erfasst und es wird entschieden, welche Prioritäten bestehen und mit welchem Thema in der Mediation begonnen werden soll.

Phase 3: In dieser Phase der Konfliktbearbeitung werden die Interessen und Bedürfnisse, die hinter den einzelnen Positionen liegen, herausgearbeitet und es wird ein wechselseitiges Verständnis vermittelt.

Phase 4: Gemeinsame Lösungsoptionen für die Bedürfnislagen beider Seiten werden im Sinne eines „Brainstorming“ von den Parteien entwickelt, bewertet und ausgewählt.

Phase 5: Hier erfolgt eine Vereinbarung, ggf. mit notarieller Beurkundung, der eine Rechtsberatung durch beratende Rechtsanwältinnen oder Rechtsanwälte vorausgeht.

Dieses Ablaufverfahren bezieht sich auf unterschiedliche Anwendungsfelder der Mediation, wie etwa Trennung und Scheidung, Nachbarschaftsstreitigkeiten, Erbschaftskonflikte, Schulkonflikte, Team- und Organisationskonflikte oder Umweltkonflikte.

Je nach Ausgangs- und Konfliktlage sind unterschiedliche Settings, wie etwa Einzel-oder Co-Mediation oder der Einbezug weiterer Professionen möglich. Bei sehr streitigen Themen oder Konfliktparteien werden spezifische Methoden eingesetzt oder Versöhnungsprozesse (reconciliation) eingeleitet.